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IR Marken | internationale-markenanmeldung.de

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Die internationale Markenanmeldung über das DPMA und die WIPO

Nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) ist es möglich, eine angemeldete oder eingetragene deutsche Marke in das internationale Register einzutragen (IR-Marke) und dabei Länder zu benennen, auf die die Marke erstreckt werden soll. Für eingetragene Marken kann auch nach dem MMA (IR-Marke) erstreckt werden. Der Antrag auf internationale Registrierung für die IR-Markenanmeldung ist über das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen. Wenn Sie noch keine deutsche Basismarke besitzen, können wir diese für Sie anmelden.

Nach Bearbeitung des Antrages auf internationale Registrierung (IR) durch das DPMA und Weiterleitung an die WIPO prüft diese den Antrag, trägt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Marke in das internationale Register ein und veröffentlicht die Registrierung in der „Gazette des marques internationales“. Die Marke ist nun in jedem der benannten Länder als Schutzgesuch hinterlegt. Die betroffenen Vertragsparteien haben innerhalb eines Jahres (im Einzelfall auch innerhalb von 18 Monaten) die Möglichkeit, nach ihren nationalen Gesetzen den Schutz zu verweigern. Wird der Schutz gewährt, hat der IR-Markeninhaber die vollen Rechte eines nationalen Markeninhabers. Wird in einem der Länder die Marke zurückgewiesen, so bleibt der IR-Markenschutz in den anderen benannten Ländern bestehen. Die Schutzdauer der IR-Marke beträgt zehn Jahre. Sie kann beliebig oft verlängert werden.

Die internationale Markenanmeldung über das DPMA und die WIPO

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